Mitgliedschaft
Die AWBR besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können alle Wasserversorgungsunternehmen im Gebiet der AWBR werden, welche einen jährlichen Untersuchungsbeitrag entrichten. Details sind in den Statuten der AWBR geregelt. Die Aufnahme ist jederzeit möglich und kann mit dem Antragsformular beantragt werden.
Die AWBR unterstützt ihre Mitglieder in vielen Punkten und bietet ihren Mitgliedern insbesondere folgenden Mehrwert:
- Wissens- und Erfahrungsaustausch auf transnationaler Ebene
- Praktische Lösungsansätze bei aktuellen Fragestellungen
- Daten und Datenreihen für die Messstellen des Untersuchungsprogramms
- Unterstützung bei lokalen und regionalen politischen Prozessen mit Auswirkung auf die Wasserversorgung
- Spezifische lokale Untersuchungen
- Fachliches und politisches Sprachrohr für die Wasserversorgung bei Nutzungskonkurrenzen
- Bewertung von neuen Stoffen und Mikroorganismen
- Vermittlung von Knowhow und Dienstleistungen für spezifische Fragestellungen
- Vorbereitung und Multiplikation von fachlichen und politischen Stellungnahmen
Für Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen die Koordinierungsstelle zur Verfügung.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag und weitere wichtige Dokumente:
pdf Antrag zu Aufnahme in die AWBR (59,4 KB)
pdf Flyer mit Informationen zur AWBR (621,2 KB)
pdf Satzung der AWBR in der Fassung vom 27.06.2024 (206,3 KB)
pdf Beitragstabelle der AWBR (gültig ab 01.01.2020) (187,5 KB)