Saubere Gewässer.
Reines Trinkwasser.

Bewertung der Untersuchungsergebnisse 2023 nach dem ERM 2020

Das Europäische Fließgewässermemorandum (ERM) ist ein zentrales Dokument der Wasserversorger in Europa. Es enthält die Anforderungen an Fließgewässer, die es einzuhalten gilt, um einwandfreies Trinkwasser mit ausschließlich naturnahen Verfahren zu gewinnen.

Die Grafiken zeigen den Anteil an Messungen, die:

Somit wird deutlich, wo die Wasserversorger Handlungsbedarf sehen.

Die auf dieser Seite verwendeten Grafiken beziehen sich auf die Daten der Messstelle Karlsruhe RDK für das Jahr 2023 und sind eine Auswahl der untersuchten Parameter.

Die Auswertung der Untersuchungsdaten hinsichtlich des ERM stehen als Dokument zur Verfügung:



pdf Vergleich der Ergebnisse 2023 mit den Zielwerten des ERM für die AWBR-Messstellen (832,1 KB)

Allgemeine Wasserqualitätsparameter

Die langjährigen Messdaten lassen erkennen, dass die ERM-Zielwerte der allgemeinen Wasserqualitätsparameter durchweg eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.

Industriechemikalien

Für toxikologisch vollständig bewertete Industriechemikalien wurde der ERM-Zielwert auf 1,0 µg/L festgesetzt (z.B. EDTA, TFA u.a.), sofern dies  auf Grundlage der Bewertung vertretbar ist. Bei kritischen Stoffen wie 1,4-Dioxan und den Benzotriazolen liegt der ERM-Zielwert jedoch bei 0,1 µg/L. Häufige Überschreitungen der Zielwerte werden seit Jahren für EDTA, 1,4-Dioxan und 1H-Benzotriazol dokumentiert.

Pflanzenschutzmittel

Aktuell legen die Höchstkonzentrationen von Pestiziden und Pestizid-Metaboliten im Oberrhein meist unterhalb des ERM-Zielwertes von 0,1 µg/L. Daher werden im Gebiet der AWBR die Pestizide nur sehr eingeschränkt gemessen. 

Pharmazeutische Wirkstoffe

Am Oberrhein an der Messstelle Karlsruhe wird der ERM-Zielwert von 0,1 µg/L lediglich vom Antidiabetikum-Wirkstoff Metformin, seinem Abbauprodukt Guanylharnstoff und einigen iodierten Röntgenkontrastmitteln (RKM) dauerhaft auch vom Mittelwert überschritten.

Sonstige Verbindungen

Bei toxikologisch unbedenklichen Chemikalien wie den künstlichen Süßstoffen wurde aus Vorsorgegründen ebenfalls der ERM-Zielwert auf 1,0 µg/L festgelegt. Derzeit liegen im Oberrhein bei Karlsruhe die Süßstoff-Gehalte deutlich unterhalb von 1,0 µg/L.