Sonstige Stoffe
Süßstoffe
Künstliche Süßstoffe sind in der EU als Lebensmittel-Zusatzstoffe zugelassen und werden unter sonstige Stoffe eingeordnet. Aufgrund ihrer fehlenden Toxizität gilt für sie der ERM-Zielwert von 1,0 µg/L der seit Jahren eingehalten wird.
Die beiden wichtigsten Stoffe sind Acesulfam und Sucralose mit den höchsten Konzentrationen in den Gewässern. In den letzten Jahren sind im Oberrhein bei Karlsruhe eine Abnahme der Acesulfam-Konzentrationen und ein Anstieg der Sucralose-Gehalte erkennbar.