Vorrang Trinkwasser
Trinkwasser muss gemäß geltendem Recht als natürliches und weitgehend unbelastetes Gut auch in Zukunft für Bürger und Konsumenten verfügbar sein. Die Beschaffenheit von Oberflächen- und Grundwasser muss so verbessert werden, dass mit naturnahen Verfahren, wie z. B. Bodenpassage, Ufer- und Sandfiltration gesundes und reines Trinkwasser an die Verbraucher verteilt werden kann.
Auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Trinkwasserrichtlinie fordern generell eine Verbesserung der Wasserqualität, um den Aufwand für eine sichere und verlässige Trinkwasserversorgung zu vermindern. Der Gewinnung von Trinkwasser aus Oberflächen- und Grundwasserressourcen muss bei allen Vorhaben, insbesondere der urbanen Entwicklung, Vorrang vor allen anderen Nutzungen eingeräumt werden.